VERFASSUNG

VERFASSUNG MOLDOVAS

VERFASSUNG DER REPUBLIK MOLDOVA


În vigoare din data de 1994-08-19

Articol 65
Öffentlichkeit der Sitzungen

(1) Die Sitzungen des Parlaments sind öffentlich.


(2) Das Parlament kann beschließen, dass bestimmte Sitzungen geschlossen abgehalten werden.