VERFASSUNG

VERFASSUNG MOLDOVAS

VERFASSUNG DER REPUBLIK MOLDOVA


<p>в силе с</p> 1994-08-19

Art.

65

Öffentlichkeit der Sitzungen

(1) Die Sitzungen des Parlaments sind öffentlich.


(2) Das Parlament kann beschließen, dass bestimmte Sitzungen geschlossen abgehalten werden.