VERFASSUNG

VERFASSUNG MOLDOVAS

VERFASSUNG DER REPUBLIK MOLDOVA


Inkraft seit 1994-08-19

Artikel 88
Sonstige Aufgaben

Der Präsident der Republik Moldau nimmt außerdem folgende Aufgaben wahr:


a) Verleihung von Ehrenzeichen und Ehrentiteln;


b) die gesetzlich vorgesehenen höchsten militärischen Abschlüsse zu gewähren;


c)löst die Probleme der Staatsbürgerschaft der Republik Moldau und gewährt politisches Asyl;


d) unter den gesetzlich festgelegten Bedingungen ein öffentliches Amt zu ernennen;


e) individuelle Begnadigung gewähren;


f) kann das Volk auffordern, bei der Volksabstimmung über Angelegenheiten von nationalem Interesse seinen Willen zum Ausdruck zu bringen;


g) diplomatische Ränge zu gewähren;


h) die höheren Einstufungsstufen für Arbeitnehmer in der Staatsanwaltschaft, Richter und andere Kategorien von Beamten im Einklang mit dem Gesetz zu verleihen;


i) die Handlungen der Regierung auszusetzen, die gegen die Rechtsvorschriften verstoßen, bis zum entgültige Entscheidung des Verfassungsgerichts. 


j) andere gesetzlich festgelegte Befugnisse auszuüben.


Geändert durch Korrektur auf Art.88, M.Of. Nr.1 Teil II vom 19. August 1994, S.1