VERFASSUNG

VERFASSUNG MOLDOVAS

VERFASSUNG DER REPUBLIK MOLDOVA


Inkraft seit 1994-08-19

Artikel 92
Die Aufgaben des Interimspräsidenten

Wenn die Person, die als Präsident der Republik Moldau handelt, schwere Handlungen, die gegen die Bestimmungen der Verfassung verstoßen, so finden Artikel 89.1 und Artikel 91 die Anwendung.