VERFASSUNG

VERFASSUNG MOLDOVAS

VERFASSUNG DER REPUBLIK MOLDOVA


Inkraft seit 1994-08-19

Artikel 93
Die Verkündung von Gesetzen

(1) Der Präsident der Republik Moldau verkündet die Gesetze.


(2) Der Präsident der Republik Moldau ist berechtigt, es dem Parlament spätestens innerhalb von zwei Wochen zur Überprüfung zu übermitteln, wenn er gegen ein Gesetz einwendet. Wenn hältst das Parlament an seiner früheren Entscheidung fest, so verkündet der Präsident das Gesetz.