VERFASSUNG

VERFASSUNG MOLDOVAS

VERFASSUNG DER REPUBLIK MOLDOVA


Inkraft seit 1994-08-19

Artikel 107
Die zentrale spezialisierte öffentliche Verwaltung

(1) Die zentralen Fachgremien des Staates sind die Ministerien. Sie erwecken in das Leben, nach dem Gesetz, die Politik der Regierung, ihre Entscheidungen und Bestimmungen, führen die anvertrauten Bereiche und sind für ihre Arbeit verantwortlich.


(2) Für die Zwecke der Verwaltung, Koordinierung und Kontrolle im Bereich der Wirtschaftsorganisation und in anderen Bereichen, die nicht unmittelbar in die Zuständigkeit der Ministerien fällt, werden nach dem Gesetz andere Verwaltungsbehörden eingerichtet.