VERFASSUNG

VERFASSUNG MOLDOVAS

VERFASSUNG DER REPUBLIK MOLDOVA


Inkraft seit 1994-08-19, gültig bis vor 2003-08-08

Artikel 110
Die administrativ-territoriale Organisation

Das Gebiet der Republik Moldau ist administrativ in Kreisen, Städten und Dörfern organisiert. Nach dem Gesetz können einige Städte zu Gemeinden erklärt werden.

Inkraft seit 2003-08-08

Artikel 110
Die administrativ-territoriale Organisation

(1) Das Gebiet der Republik Moldau ist administrativ in Dörfern, Städten, Bezirken und der Autonomen Gebietseinheit Gagausia organisiert. Nach dem Gesetz können einige Städte zu Gemeinden erklärt werden.


(2) Den Orten links des Dnjestr können durch Organgesetz erlassene Sondersatzung besondere Formen und Bedingungen der Autonomie zugewiesen werden.


(3) Der Status der Hauptstadt der Republik Moldau, Chisinau, ist durch organisches Recht geregelt.