VERFASSUNG

VERFASSUNG MOLDOVAS

VERFASSUNG DER REPUBLIK MOLDOVA


Inkraft seit 1994-08-19

Artikel 117
Der öffentlichen Charakter gerichtlicher Debatten

In allen Gerichten sind die Gerichtssitzungen öffentlich. Die Gerichtsverfahren in nichtöffentlicher Sitzung sind nur in gesetzlich festgelegten Fällen unter Einhaltung aller Verfahrensregeln zulässig.