VERFASSUNG

VERFASSUNG MOLDOVAS

VERFASSUNG DER REPUBLIK MOLDOVA


<p>в силе с</p> 1994-08-19, <p>действителен до</p> 2000-07-28

Art.

136

Die Struktur

(1) Das Verfassungsgericht besteht aus sechs Richtern, die für eine Amtszeit von sechs Jahren ernannt werden.


(2) Zwei Richter werden vom Parlament ernannt, zwei vom Präsidenten der Republik Moldau und zwei vom Obersten Gerichtsrat.


(3) Die Richter des Verfassungsgerichts wählen in geheimer Abstimmung ihren Präsidenten.

<p>в силе с</p> 2000-07-28

Art.

136

Die Struktur

(1) Das Verfassungsgericht besteht aus sechs Richtern, die für eine Amtszeit von sechs Jahren ernannt werden.


(2) Zwei Richter werden vom Parlament ernannt, zwei von der Regierung und zwei vom Obersten Richterrat.


(3) Die Richter des Verfassungsgerichts wählen in geheimer Abstimmung ihren Präsidenten.