VERFASSUNG

VERFASSUNG MOLDOVAS

VERFASSUNG DER REPUBLIK MOLDOVA


In force since 1994-08-19

Art.

139

Die Inkompatibilitäten

Die Position des Richters des Verfassungsgerichts ist mit keiner anderen bezahlten öffentlichen oder privaten Position vereinbar, mit Ausnahme der Lehre und der wissenschaftlichen Tätigkeit.