BPO-GESETZ (ENTWURF!)

Gesetz über Business Process Outsourcing (BPO) (ENTWURF!!!)

Gesetz über den internationalen Unternehmensdienstleistungspark (ENTWURF)


Inkraft seit 2022-12-31

Artikel 2
Verwendete Begriffe

Für die Zwecke dieses Gesetzes werden die folgenden Begriffe wie folgt definiert:


International Business Services Park Administration/Park Administration - eine öffentliche Einrichtung, die von der Regierung für die Verwaltung des International Business Services Park eingerichtet wurde. Die Funktion des Gründers wird vom Wirtschaftsministerium ausgeübt;


International Business Services Park (Park) - Organisationsstruktur, deren Bewohner die in Artikel 8 genannten Tätigkeiten ausüben


Parkbewohner - juristische oder natürliche Person, die in der Republik Moldau als Subjekt einer unternehmerischen Tätigkeit registriert ist, die im Register der Parkbewohner eingetragen ist und die als Haupttätigkeit eine oder mehrere der in Artikel 8 genannten Tätigkeiten auf der Grundlage eines mit der Parkverwaltung geschlossenen Vertrags ausübt;


Haupttätigkeit - eine Tätigkeit, die alle folgenden Kriterien erfüllt:


- Die erfassten Einnahmen aus der Erbringung von Dienstleistungen, die im Park gemäß Artikel 8 zulässig sind, betragen 85 % oder mehr des Gesamtbetrags der Einnahmen aus dem Verkauf von Produkten (Waren), der Erbringung von Dienstleistungen und der Ausführung von Arbeiten, die in der Buchhaltung erfasst sind;


- Die erfassten Einkünfte aus externer Geschäftstätigkeit betragen 85 % oder mehr des Gesamtbetrags der Einkünfte aus dem Verkauf von Produkten (Waren), der Erbringung von Dienstleistungen und der Ausführung von Arbeiten, die in den Büchern erfasst sind.


Externe gewerbliche Tätigkeit - die Erbringung der in Artikel 8 genannten Dienstleistungen durch die Bewohner des Parks zugunsten eines Nichtansässigen.