BPO-GESETZ (ENTWURF!)
Gesetz über Business Process Outsourcing (BPO) (ENTWURF!!!)
Gesetz über den internationalen Unternehmensdienstleistungspark (ENTWURF)
Art.
3Mit der Einrichtung des Parks sollen die folgenden Hauptziele erreicht werden:
a) Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen im Bereich der internationalen Unternehmensdienstleistungen;
b) Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen im Bereich der internationalen Unternehmensdienstleistungen;
c) Anziehung von lokalen und ausländischen Investitionen;
d) Durchführung von Tätigkeiten, die Produkte mit hohem Mehrwert schaffen;
e) Aufbau von Partnerschaften mit multinationalen Unternehmen im Bereich der Unternehmensdienstleistungen mit dem Ziel, positive Praktiken und die fortschrittlichsten Kenntnisse in diesem Bereich weiterzugeben;
f) Anwerbung qualifizierter Humanressourcen;
g) Schaffung qualifizierter und gut bezahlter Arbeitsplätze.