BPO-GESETZ (ENTWURF!)

Gesetz über Business Process Outsourcing (BPO) (ENTWURF!!!)

Gesetz über den internationalen Unternehmensdienstleistungspark (ENTWURF)


Inkraft seit 2022-12-31

Artikel 3
Grundlegende Ziele des internationalen Dienstleistungsparks für Unternehmen

Mit der Einrichtung des Parks sollen die folgenden Hauptziele erreicht werden:


a) Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen im Bereich der internationalen Unternehmensdienstleistungen;


b) Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen im Bereich der internationalen Unternehmensdienstleistungen;


c) Anziehung von lokalen und ausländischen Investitionen;


d) Durchführung von Tätigkeiten, die Produkte mit hohem Mehrwert schaffen;


e) Aufbau von Partnerschaften mit multinationalen Unternehmen im Bereich der Unternehmensdienstleistungen mit dem Ziel, positive Praktiken und die fortschrittlichsten Kenntnisse in diesem Bereich weiterzugeben;


f) Anwerbung qualifizierter Humanressourcen;


g) Schaffung qualifizierter und gut bezahlter Arbeitsplätze.