BPO-GESETZ (ENTWURF!)

Gesetz über Business Process Outsourcing (BPO) (ENTWURF!!!)

Gesetz über den internationalen Unternehmensdienstleistungspark (ENTWURF)


Inkraft seit 2022-12-31

Artikel 4
Grundsätze für die Errichtung und den Betrieb des internationalen Dienstleistungsparks für Unternehmen

Die Einrichtung und der Betrieb des Parks beruhen auf den folgenden Grundsätzen


a) Transparenz beim Betrieb des Parks;


b) Gleichbehandlung aller potenziellen Einwohner bei der Anmeldung;


c) die Nichteinmischung der öffentlichen Behörden und der Parkverwaltung in die Tätigkeit der Bewohner, außer in den Grenzen, die in diesem Gesetz, in den geltenden Vorschriften und im Vertrag über die Ausübung der Tätigkeit im Park vorgesehen sind;


d) die Verwirklichung der grundlegenden Ziele der Parks.