BPO-GESETZ (ENTWURF!)

Gesetz über Business Process Outsourcing (BPO) (ENTWURF!!!)

Gesetz über den internationalen Unternehmensdienstleistungspark (ENTWURF)


Inkraft seit 2022-12-31

Artikel 7
Schaffung des internationalen Dienstleistungsparks für Unternehmen

(1) Der Park wird von der Regierung auf Initiative und Vorschlag des Wirtschaftsministeriums eingerichtet.


(2) Die Betriebsdauer des Parks wird von der Regierung für einen Zeitraum von 10 Jahren festgelegt, mit der Möglichkeit einer Verlängerung.