BPO-GESETZ (ENTWURF!)

Gesetz über Business Process Outsourcing (BPO) (ENTWURF!!!)

Gesetz über den internationalen Unternehmensdienstleistungspark (ENTWURF)


Inkraft seit 2022-12-31

Artikel 9
Befugnisse des Wirtschaftsministeriums

Im Rahmen der Anwendung dieses Gesetzes hat das Wirtschaftsministerium die folgenden Aufgaben:


a) das Reglement für die Organisation und den Betrieb des Parks zu genehmigen;


b) Überwachung der Tätigkeit des Parks, Unterstützung seiner Entwicklung durch die Umsetzung gezielter Maßnahmen vor Ort;


c) sorgt für die Organisation der jährlichen Bewertung der Ergebnisse der Tätigkeit des Parks;


d) Zusammenarbeit mit zentralen und lokalen öffentlichen Verwaltungsbehörden, Nichtregierungsorganisationen und unabhängigen Experten, um die Aktivitäten des Parks zu unterstützen und zu entwickeln.