BPO-GESETZ (ENTWURF!)

Gesetz über Business Process Outsourcing (BPO) (ENTWURF!!!)

Gesetz über den internationalen Unternehmensdienstleistungspark (ENTWURF)


Inkraft seit 2022-12-31

Artikel 10
Befugnisse der Parkverwaltung

Die Parkverwaltung hat die folgenden Aufgaben:


a) Er erstellt das Reglement über die Organisation und Funktionsweise des Parks, einschließlich der Ziele des Parks;


b) den Park gemäß den Bestimmungen dieses Gesetzes und anderer geltender Vorschriften zu verwalten;


c) erstellt, pflegt und aktualisiert das Register der Parkbewohner sowie die offizielle Website des Parks;


d) den Online-Zugang zum Register der Parkbewohner zu ermöglichen;


e) sich gegebenenfalls an der Bewertung der Tätigkeit des Parks zu beteiligen;


f) Er unterbreitet dem Wirtschaftsministerium Vorschläge für die Entwicklung der Tätigkeit des Parks;


g) erstellt vierteljährliche und jährliche Berichte über die Tätigkeit des Parks und seiner Bewohner und legt diese dem Wirtschaftsministerium vor. Die Berichte werden auf der offiziellen Website des Parks veröffentlicht, und die in diesen Berichten enthaltenen Daten auf dem einheitlichen Portal für offene Daten der Regierung;


h) falls erforderlich, den Park gegenüber den zentralen und lokalen Behörden der öffentlichen Verwaltung zu vertreten und mit ihnen zusammenzuarbeiten.