BPO-GESETZ (ENTWURF!)

Gesetz über Business Process Outsourcing (BPO) (ENTWURF!!!)

Gesetz über den internationalen Unternehmensdienstleistungspark (ENTWURF)


Inkraft seit 2022-12-31

Artikel 11
Aufteilung der Beträge der einmaligen Steuer, die von Parkbewohnern für internationale Unternehmensdienstleistungen erhoben wird

Die von den Parkbewohnern als einmalige Steuer gezahlten Beträge werden vom Finanzministerium auf einem Konto der Staatskasse gesammelt und anschließend verteilt:


a) an den Staatshaushalt: Einkommenssteuer aus unternehmerischer Tätigkeit - 10,0 %, vom Lohn abgezogene Einkommenssteuer - 19,4 %, Straßenbenutzungsgebühr für Kraftfahrzeuge die in der Republik Moldau registriert sind - 0,1 %;


b) an den Staatshaushalt der Sozialversicherung: Pflichtbeiträge zur staatlichen Sozialversicherung - 54,7 %;


c) an die gesetzlichen Krankenkassen: Prämien für die obligatorische Krankenversicherung in Form eines prozentualen Beitrags vom Gehalt und anderen Vergütungen - 15,4 %;


d) an die lokalen Haushalte: lokale Steuern - 0,3%, Grundsteuer für juristische Personen - 0,1%.