BPO-GESETZ (ENTWURF!)

Gesetz über Business Process Outsourcing (BPO) (ENTWURF!!!)

Gesetz über den internationalen Unternehmensdienstleistungspark (ENTWURF)


Inkraft seit 2022-12-31

Artikel 17
Abschaffung des internationalen Dienstleistungsparks für Unternehmen

(1) Der Park kann auf Vorschlag des Wirtschaftsministeriums durch einen Regierungsbeschluss aufgelöst werden, wenn der Park die in diesem Gesetz und in seinen eigenen Organisations- und Funktionsvorschriften festgelegten Ziele nicht erreicht. Der Regierungsbeschluss über die Auflösung des Parks tritt 6 Monate nach dem Datum seiner Veröffentlichung in Kraft.


(2) Die Beendigung des Parks hat den Verlust des Titels "Bewohner des Parks" und die Beendigung der den Bewohnern des Parks nach diesem Gesetz gewährten Erleichterungen zur Folge.