BPO-GESETZ (ENTWURF!)

Gesetz über Business Process Outsourcing (BPO) (ENTWURF!!!)

Gesetz über den internationalen Unternehmensdienstleistungspark (ENTWURF)


Inkraft seit 2022-12-31

Artikel 18
(Unbenannt)

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Republik Moldau in Kraft.


(2) Die Regierung wird innerhalb von 6 Monaten nach dem Datum der Veröffentlichung dieses Gesetzes:


a) bringt ihre normativen Rechtsakte mit diesem Gesetz in Einklang;


b) entwirft und verabschiedet die für die Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen normativen Rechtsakte und unterbreitet dem Parlament Vorschläge zur Anpassung der geltenden Rechtsvorschriften an dieses Gesetz.