UrhG (MD)

Urheberrechtsgesetz 2010 (Aufgehoben durch LP230 vom 28.07.22)

GESETZ Nr. 139 vom 02-07-2010 zum Urheberrecht und zu verwandten Schutzrechten


Inkraft seit 2011-01-01

Artikel 1
Rechtlicher Rahmen

(1) Das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte, der Schutz dieser Rechte und die Haftung für ihre Verletzung sind in der Verfassung der Republik Moldau, in internationalen Verträgen, denen die Republik Moldau beigetreten ist, in diesem Gesetz und in anderen normativen Akten geregelt.


(2) Dieses Gesetz regelt die Beziehungen, die sich aus der Schaffung und Verwertung von literarischen, künstlerischen und wissenschaftlichen Werken (Urheberrecht), Darbietungen, Tonträgern, Videogrammen und Sendungen von Rundfunkanstalten (verwandte Schutzrechte) sowie anderen Rechten ergeben, die im Zusammenhang mit der geistigen Tätigkeit auf dem Gebiet der Literatur, Kunst und Wissenschaft anerkannt werden.