UrhG (MD)

Urheberrechtsgesetz 2010 (Aufgehoben durch LP230 vom 28.07.22)

GESETZ Nr. 139 vom 02-07-2010 zum Urheberrecht und zu verwandten Schutzrechten


Inkraft seit 2011-01-01

Artikel 71
Organisation der Ausführung

Innerhalb von 6 Monaten nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes wird die Regierung:


a) dem Parlament Vorschläge zur Anpassung der geltenden Rechtsvorschriften an dieses Gesetz sowie den Entwurf eines Sondergesetzes über die Staatliche Agentur für geistiges Eigentum unterbreiten;


b) seine normativen Rechtsakte mit diesem Gesetz in Einklang bringen.