DBA CH/MD

DBA Schweiz - Moldova

Abkommen Schweiz/ Moldova zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen


In force since 2000-08-22

Art.

14

Selbstständige Arbeit

1. Einkünfte, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person aus einem freien Be ruf oder aus sonstiger selbstständiger Tätigkeit bezieht, können nur in diesem Staat besteuert werden, es sei denn, dass der Person im anderen Vertragsstaat für die Aus übung ihrer Tätigkeit gewöhnlich eine feste Einrichtung zur Verfügung steht. Steht ihr eine solche feste Einrichtung zur Verfügung, so können die Einkünfte im ande ren Staat besteuert werden, jedoch nur insoweit, als sie dieser festen Einrichtung zu gerechnet werden können. 


2. Der Ausdruck «freier Beruf» umfasst insbesondere die selbstständig ausgeübte wissenschaftliche, literarische, künstlerische, erzieherische oder unterrichtende Tä tigkeit sowie die selbstständige Tätigkeit der Ärzte, Rechtsanwälte, Ingenieure, Architekten, Zahnärzte und Buchsachverständigen.