ArbGB
Arbeitsgesetzbuch MD
Arbeitsgesetzbuch der Republik Moldau
Art.
25 Organe der Sozialpartnerschaft(1) Zur Regelung der sozialwirtschaftlichen Beziehungen im Bereich der Sozialpartnerschaft werden folgende Strukturen geschaffen:
a) auf nationaler Ebene - Nationale Kommission für Konsultationen und Tarifverhandlungen;
b) auf Branchenebene - Branchenkommissionen für Konsultationen und Tarifverhandlungen;
c) auf territorialer Ebene - territoriale Ausschüsse für Konsultationen und Tarifverhandlungen;
d) auf Einheitsebene - die Ausschüsse des sozialen Dialogs "Arbeitgeber-Arbeitnehmer".
(2) Die Bildung und Tätigkeit der Ausschüsse auf nationaler, branchenspezifischer und territorialer Ebene wird durch Organgesetz geregelt, und die der Ausschüsse auf Einheitsebene - durch die von der Nationalen Kommission für Konsultationen und Kollektivverhandlungen genehmigte Standardregelung, die im Amtsblatt der Republik Moldau veröffentlicht wird.