IT-Park-Gesetz MD

Informations-Technologie-Parks Gesetz MD

Gesetz zur Errichtung von Informationstechnologieparks in der Republik Moldau


Stand:
Kapitel II
Angehörige des Informationstechnologieparks

Art.

  5 - Bewerber für die Errichtung eines Parks

Die Parks können auf Antrag von juristischen oder natürlichen Personen gegründet werden, die in der Republik Moldau als unternehmerische Subjekte registriert sind und die nicht zahlungsunfähig sind oder aufgrund von Insolvenzen liquidiert und / oder restrukturiert wurden oder deren unternehmerische Tätigkeit nicht stattgefunden hat in einer solchen Situation und die auch derzeit nicht in einem solchen juristischen Verfahren sind.

Original 

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Art.

  6 - Parkmanagement

(1) Mit der Errichtung des Parks errichtet die Regierung ihre Verwaltung, die den Status einer juristischen Person hat, die nach Grundsätzen der Eigenfinanzierung handelt. Die Regeln für die Organisation und den Betrieb der Parkverwaltung werden von der Regierung genehmigt.

(2) Die Verwaltung des Parks wird von einem Verwalter verwaltet, der auf Vorschlag des Wirtschaftsministeriums für einen Zeitraum von 5 Jahren von der Regierung ernannt wird. Die Aufgaben, Rechte und Pflichten des Administrators werden in der Verordnung über die Organisation und das Funktionieren der Parkverwaltung festgelegt und in den zwischen dem Administrator und dem Wirtschaftsministeriums geschlossenen Vertrag übernommen.

(3) Die Einnahmequellen der Parkverwaltung bestehen aus den obligatorischen Beiträgen der Parkbewohner sowie anderen legalen Einkünften resultierend aus den Aufgaben gemäß Art. 13 lit. h) und l). Die Höhe der Pflichtbeiträge der Parkbewohner wird von der Parkverwaltung gemäß ihrer Regelungen abhängig von der Anzahl der Parkbewohner und deren Umsatz bestimmt.

(4) Die Verwaltung hat kein Recht, in die wirtschaftliche Tätigkeit der Bewohner des Parks einzugreifen.

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Art.

  6 .1

(Not in force yet!)

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Art.

  7 - Residenten des Parks

(1) Die Registrierung der Residenten des Parks erfolgt durch seine Verwaltung in Übereinstimmung mit den, von der Regierung genehmigten, Vorschriften über die Registrierung der Residenten des Parks, in denen das Verfahren und die Registrierungspflichten sowie das Modell des Vertrags für die Aktivität im Park ausführlich und umfassend angegeben werden. Die juristischen oder natürlichen Personen, auf deren Antrag der Park angelegt wurde, melden sich standardmäßig als Residenten des Parks an.

(2) Die registrierte Person, die im Park residiert ist, schließt mit der Verwaltung einen Vertrag über die Aktivität im Park ab und wird zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung in das Register der Residenten des Parks eingetragen. Der Vertrag ist für einen Zeitraum von mindestens 4 Jahren abgeschlossen. Die Laufzeit des Vertrags darf die Betriebsdauer des Parks nicht überschreiten.

(3) Der Vertrag muss Folgendes enthalten:

a) die Arten der praktizierten Aktivitäten;

b) die Rechte und Pflichten der Park- und Parkverwaltung des Parks;

c) die Höhe des Pflichtbeitrags;

d) die Arten von Berichten, die von dem Bewohner des Verwaltungsparks eingereicht wurden;

e) Haftung der Parteien bei Verletzung der Vertragsbestimmungen;

f) andere von den Parteien ausgehandelte Klauseln.

(4) Die Bewohner des Parks führen als Haupttätigkeit eine oder mehrere der in Artikel 8 vorgesehenen Aktivitäten in ihrem Hauptquartier und ihren Unterabteilungen auf dem Gebiet der Republik Moldau aus.

(5) Die Bewohner des Parks führen Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit und legen Berichte und Erklärungen in der von den geltenden Rechtsvorschriften festgelegten Weise vor.

(6) Die Bewohner des Parks haften nicht für die Verpflichtungen der Verwaltung.

(7) Die Parkverwaltung führt das Register der Bewohner des Parks und gibt Bestätigungsbescheinigungen über den Besitz des Titels des Bewohners des Parks.

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