ArbGB

Arbeitsgesetzbuch MD

Arbeitsgesetzbuch der Republik Moldau


Stand:
Kapitel II
GARANTIERTER MINDESTLOHN
Artikel   131 Mindestlohn

(1) Jeder Arbeitnehmer hat den Anspruch auf einen garantierten Mindestlohn.

(2) Der Mindestlohn ist die Mindestgröße der in Landeswährung bewerteten Vergütung, die vom Staat für einfache, ungelernte Arbeit festgelegt wurde und unter der der Arbeitgeber nicht berechtigt ist, die vom Arbeitnehmer ausgeführte Arbeitsnorm pro Monat oder Stunde zu zahlen.

(3) Der Mindestlohn beinhaltet keine Zuschläge, Prämien, Anreizzahlungen und Vergütungen.

(4) Die Höhe des Mindestlohns ist obligatorisch für alle Arbeitgeber juristische oder natürliche Personen, die angestellte Arbeit in Anspruch nehmen, unabhängig von der Art des Eigentums und der Rechtsform der Organisation. Dieser Betrag darf weder durch den Tarifvertrag noch durch den Einzelvertrag gekürzt werden.

(5) Die Höhe des Mindestlohns wird den Arbeitnehmern nur unter der Bedingung garantiert, dass sie die Verpflichtungen (Regeln) der Arbeit während der durch die geltenden Rechtsvorschriften festgelegten Stunden erfüllen.

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Artikel   132 Wie man den Mindestlohn festlegt und überprüft

(1) Der Mindestlohn pro Monat und der Mindestlohn pro Stunde, berechnet aus der monatlichen Arbeitszeitnorm, werden nach Anhörung der Arbeitgeber und Gewerkschaften durch Entscheidung der Regierung festgelegt.

(2) Die Höhe des Mindestlohns wird anhand der konkreten wirtschaftlichen Bedingungen, der Höhe des Durchschnittslohns für die Volkswirtschaft, der prognostizierten Höhe der Inflationsrate sowie anderer sozioökonomischer Faktoren bestimmt und überprüft.

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Artikel   133 Erhöhung des Niveaus des realen Gehaltsinhalts

(1) Die Erhöhung des realen Gehalts wird durch Indexierung des Gehalts im Zusammenhang mit dem Anstieg der Verbraucherpreise für Waren und Dienstleistungen sichergestellt.

(2) Der garantierte Mindestlohn wird jährlich entsprechend der Entwicklung des Verbraucherpreisindex gemäß den geltenden Rechtsvorschriften indexiert.

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Artikel   134 ???

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