ArbGB

Arbeitsgesetzbuch MD

Arbeitsgesetzbuch der Republik Moldau


Stand:
TITEL VI
GARANTIEN UND ENTSCHÄDIGUNGEN
Kapitel I
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Artikel   172 Begriffe der Garantie und Entschädigung

(1) Die Garantie bezeichnet die Mittel, Methoden und Bedingungen, unter denen die Arbeitnehmerrechte im Bereich der Beschäftigung und anderer damit zusammenhängender sozialer Beziehungen gewährleistet sind.

(2) Entschädigungen sind die monetären Rechte, die zum Zweck des Ausgleichs der Ausgaben festgelegt wurden, die den Arbeitnehmern im Zusammenhang mit der Erfüllung der in den geltenden Rechtsvorschriften vorgesehenen Arbeitsverpflichtungen und sonstigen Verpflichtungen entstehen.

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Artikel   173 Fälle der Gewährung von Garantien und Entschädigungen

Zusätzlich zu den allgemeinen Garantien und Entschädigungen, die in diesem Kodex vorgesehen sind (Garantien für Beschäftigung, Transfer, Gehalt usw.) erhalten die Mitarbeiter die Garantien und Entschädigungen im Falle von:

a) Reisen für die Arbeit;

b) Transfer zur Arbeit an einem anderen Ort;

c) Kombination von Arbeit mit Studium;

d) Kündigung des individuellen Arbeitsvertrags; und

e) in anderen Fällen, die in diesem Kodex und anderen normativen Handlungen vorgesehen sind. 

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