ArbGB

Arbeitsgesetzbuch MD

Arbeitsgesetzbuch der Republik Moldau


Stand:
Kapitel XII
ARBEIT DER MITARBEITER IN DEN DIPLOMATISCHEN UND KONSULARISCHEN VERTRETUNGEN DER REPUBLIK MOLDAU
Artikel   302 Besonderheiten der Tätigkeit innerhalb der diplomatischen Vertretungen und Konsularbüros der Republik Moldau

(1) Die Personen, die im Ministerium für auswärtige Angelegenheiten und europäische Integration in diplomatischen, administrativ-technischen oder dienstlichen Positionen beschäftigt sind, werden durch Übertragung in diplomatische oder konsularische, administrativ-technische oder dienstliche Positionen an die diplomatischen Vertretungen oder konsularischen Vertretungen der Republik Moldau abgeordnet.

(2) Die maximale Dauer der Abordnung gemäß Absatz (1) beträgt für die Leiter der diplomatischen Vertretungen und der Konsularbüros 4 Jahre und für die anderen abgeordneten Arbeitnehmer 3 Jahre.

(3) Nach Ablauf der Abordnungsfrist werden die in Absatz 1 genannten Personen an das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten und europäische Integration überwiesen, sofern freie Stellen vorhanden sind und in deren Abwesenheit - in die Reserve von das jeweilige Ministerium aufgenommen werden. 

(4) Wenn Personen, die nicht zum administrativ-technischen und dienstlichen Personal des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten und europäische Integration gehören, zu diplomatischen Vertretungen und konsularischen Vertretungen entsandt sind, nach Ablauf der Missionsdauer können bei der nominiertes Ministerium eingestellt sein, sofern freie Stellen vorhanden sind.

Nichtoffizielle Übersetzung! Keine Gewähr für Richtigkeit.

See the original = Romanian


Artikel   303 Arbeitsbedingungen von Arbeitnehmern, die zu diplomatischen Vertretungen und Konsularbüros der Republik Moldau abgeordnet wurden

Die Arbeitsbedingungen der zu den diplomatischen Vertretungen und Konsularbüros der Republik Moldau abgeordneten Arbeitnehmer werden durch den nach diesem Kodex geschlossenen individuellen Arbeitsvertrag und andere normative Gesetze, die den diplomatischen Dienst regeln, festgelegt.

Original 

Nichtoffizielle Übersetzung! Keine Gewähr für Richtigkeit.

See the original = Romanian


Artikel   304 Garantien und Entschädigungen für die zu diplomatischen Vertretungen und Konsularbüros der Republik Moldau abgeordneten Arbeitnehmer

Das Verfahren und die Bedingungen für die Ausgleichszahlung im Zusammenhang mit der Abordnung zum Arbeitsplatz sowie die materiellen und Lebensbedingungen der Arbeitnehmer, die zu diplomatischen Vertretungen und Konsularbüros der Republik Moldau abgeordnet wurden, werden von der Regierung unter Berücksichtigung des Klimas und andere Bedingungen im Gastland festgelegt.

Original 

Nichtoffizielle Übersetzung! Keine Gewähr für Richtigkeit.

See the original = Romanian


Artikel   305 Beendigung der Tätigkeit in diplomatischen Vertretungen und Konsularbüros der Republik Moldau

(1) Die Tätigkeit von Arbeitnehmern, die diplomatische und konsularische Ämter in diplomatischen Vertretungen und Konsularbüros der Republik Moldau innehaben, kann vorzeitig beendet werden, wenn:

a) Widerruf in der von der Regierung vorgeschriebenen Weise;

b) Der Mitarbeiter wird zur Persona non grata erklärt; und

c) in anderen Fällen, die in der geltenden Gesetzgebung festgelegt sind.

(2) Die Tätigkeit von Arbeitnehmern in administrativen und technischen Positionen sowie in Positionen des Dienstpersonals in diplomatischen Vertretungen und Konsularbüros der Republik Moldau wird aus den Gründen dieses Gesetzes und anderer normativer Rechtsakte eingestellt.

Original 

Nichtoffizielle Übersetzung! Keine Gewähr für Richtigkeit.

See the original = Romanian