ArbGB

Arbeitsgesetzbuch MD

Arbeitsgesetzbuch der Republik Moldau


Stand:
Kapitel II
STAATLICHE ÜBERWACHUNG UND KONTROLLE

Art.

  372 Staatliches Arbeitsinspektorat

(1) Die Staatliche Arbeitsinspektion ist eine dem Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Sozialschutz untergeordnete Verwaltungsbehörde, die die staatliche Kontrolle über die Einhaltung von Gesetzgebungsakten und anderen normativen Akten, die Normen des Arbeitsrechts, der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes, Konventionen der Kollektivverhandlungen und Kollektivverträge enthalten, in allen Einheiten, bei den einzelnen Arbeitgebern sowie in den zentralen und örtlichen Behörden ausübt.

(1.1) Die Art und Weise, die Bedingungen und das Verfahren für die Durchführung der in Punkt (1) vorgesehenen Kontrolle in den Einheiten werden ausdrücklich gesetzlich festgelegt.

(2) Das Verteidigungsministerium, das Innenministerium, der Sicherheits- und Geheimdienst, der Staatliche Schutz- und Wachdienst, die Nationale Verwaltung der Strafvollzugsanstalten, das Nationale Antikorruptionszentrum organisieren die Tätigkeit der Arbeitskontrolle durch ihre Fachdienste, die nur für die untergeordneten Strukturen zuständig sind.

(3) Die Regelung der Organisation und Arbeitsweise der staatlichen Arbeitsinspektion wird von der Regierung genehmigt.

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Art.

  373 Aufgehoben

(Aufgehoben)

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Art.

  374 Aufgehoben

(Aufgehoben)

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Art.

  375 Aufgehoben

(Aufgehoben)

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Art.

  376 Aufgehoben

(Aufgehoben)

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Art.

  377 Aufgehoben

(Aufgehoben)

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Art.

  378 Aufgehoben

(Aufgehoben)

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Art.

  379 Aufgehoben

(Aufgehoben)

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Art.

  380 Aufgehoben

(Aufgehoben)

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Art.

  381 Aufgehoben

(Aufgehoben)

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Art.

  382 Aufgehoben

(Aufgehoben)

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Art.

  383 Staatliche Energieaufsicht

Die staatliche Aufsicht über die Durchführung der Maßnahmen, die den sicheren Betrieb der Elektro- und Fernwärmeanlagen gewährleisten, wird durch das staatliche Energieaufsichtsorgan ausgeübt, innerhalb der Grenzen, gemäß den Anforderungen und dem Verfahren, die durch das Gesetz festgelegt sind.

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Art.

  384 Staatliche sanitär-epidemiologische Überwachung

Die staatliche Überwachung der Einhaltung der sanitär-hygienischen und sanitär-epidemiologischen Normen in allen Einheiten wird durch den Staatlichen Sanitär-Epidemiologischen Dienst durchgeführt, innerhalb der Grenzen, gemäß den Anforderungen und dem Verfahren, die durch das Gesetz festgelegt sind.

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Art.

  385 Staatliche Aufsicht und Kontrolle über nukleare und radiologische Tätigkeiten

Die staatliche Überwachung und Kontrolle im Bereich der nuklearen und radiologischen Tätigkeiten wird von der Nationalen Agentur für die Regulierung der nuklearen und radiologischen Tätigkeiten ausgeübt.

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