ArbGB

Arbeitsgesetzbuch MD

Arbeitsgesetzbuch der Republik Moldau


În vigoare din data de 2010-09-07, valabil până înainte de 2015-12-18

Articol 53
???

???

În vigoare din data de 2015-12-18

Articol 53
Vertraulichkeitsklausel

(1) Nach Vertraulichkeitsklausel die Parteien vereinbaren für die Dauer des Arbeitsvertrags und für einen Zeitraum von bis zu 2 Jahren nach Ablauf dieses Zeitraums keine Daten oder sonstigen Informationen offenzulegen, die sie während der Dauer der Ausführung des Arbeitsvertrags Kenntnis erhalten, im Bedingungen, die durch die interne Verordnung der Institution festgelegt sind, durch einen kollektiven oder individuellen Arbeitsvertrag.


(2) Die Nichteinhaltung der Geheimhaltungsklausel führt zur Verpflichtung des Schuldigen, den verursachten Schaden zu beheben.