ArbGB

Arbeitsgesetzbuch MD

Arbeitsgesetzbuch der Republik Moldau


<p>в силе с</p> 2003-10-01, <p>действителен до</p> 2016-10-04

Art.

70

???

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<p>в силе с</p> 2016-10-04

Art.

70

Senden auf Geschäftsreise

Die Entsendung des Arbeitnehmers zur Arbeit kann für einen Zeitraum von nicht mehr als 60 Kalendertagen unter den Bedingungen die in der in Art. 174-176 vorgesehenen Weise gerichtet werden. Diese Frist kann nur mit schriftlicher Zustimmung des Arbeitnehmers um bis zu ein Kalenderjahr verlängert werden.