VERFASSUNG
VERFASSUNG MOLDOVAS
VERFASSUNG DER REPUBLIK MOLDOVA
Art.
16(1) Der Respekt und Schutz der Person ist eine primäre Pflicht des Staates.
(2) Alle Bürger der Republik Moldau sind vor dem Gesetz und den Behörden gleich, unabhängig von Rasse, Nationalität, ethnischer Herkunft, Sprache, Religion, Geschlecht, Meinung, politischer Zugehörigkeit, Wohlstand oder sozialer Herkunft.