VERFASSUNG
VERFASSUNG MOLDOVAS
VERFASSUNG DER REPUBLIK MOLDOVA
(1) Der Präsident der Republik Moldau verkündet die Gesetze.
(2) Der Präsident der Republik Moldau ist berechtigt, es dem Parlament spätestens innerhalb von zwei Wochen zur Überprüfung zu übermitteln, wenn er gegen ein Gesetz einwendet. Wenn hältst das Parlament an seiner früheren Entscheidung fest, so verkündet der Präsident das Gesetz.