Arbeitszeit-TV

Arbeitszeit-Urlaubs-Tarifvertrag

Tarifvertrag zu Arbeitszeiten und Urlaub


Inkraft seit 2004-07-16, gültig bis vor 2010-09-07

Artikel 11
(Ohne Titel)

Bei Vorlage der jeweiligen Unterlagen erhalten die Arbeitnehmer in den folgenden Fällen einen zusätzlichen bezahlten Urlaub aus familiären Gründen, ausgedrückt in Arbeitstagen:


- Heirat des Arbeitnehmers: - 3 Tage;


- Heirat des Kindes des Arbeitnehmers: - 1 Tag;


- Geburt oder Adoption eines Kindes: - 1 Tag;


- Tod von Eltern, Ehemann (Ehefrau), Kind: - 3 Tage;


- Tod von Verwandten zweiten Grades: - 1 Tag;


- Mütter mit Kindern der Klassen I und II:  - 1 Tag zu Beginn des Schuljahres;


- Eingliederung des Familienmitglieds in die Reihen der Nationalen Armee: - 1 Tag.

Inkraft seit 2010-09-07

Artikel 11
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