Arbeitszeit-TV
Arbeitszeit-Urlaubs-Tarifvertrag
Tarifvertrag zu Arbeitszeiten und Urlaub
???
Bei Vorlage der jeweiligen Unterlagen erhalten die Arbeitnehmer in den folgenden Fällen einen zusätzlichen bezahlten Urlaub aus familiären Gründen, ausgedrückt in Arbeitstagen:
- Heirat des Arbeitnehmers: - 3 Tage;
- Heirat des Kindes des Arbeitnehmers: - 1 Tag;
- Adoption eines Kindes: - 1 Tag;
- Tod von Eltern, Schwiegereltern, Ehemann (Ehefrau), Kind: - 3 Tage;
- Tod von Bruder/ Schwester, Großvater, Großmutter: - 1 Tag;
- Eltern mit Kindern in den Klassen I und II: - 1 Tag zu Beginn des Schuljahres und 1 Tag am Ende des Schuljahres;
- Eingliederung eines Familienmitglieds in die Reihen der Nationalen Armee: - 1 Tag.
Der besagte Urlaub wird ausschließlich während des Ereignisses gewährt und kann nicht auf einen anderen Zeitraum übertragen werden.