Arbeitszeit-TV

Arbeitszeit-Urlaubs-Tarifvertrag

Tarifvertrag zu Arbeitszeiten und Urlaub


Inkraft seit 2010-09-07, gültig bis vor 2015-06-26

Artikel 11
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Inkraft seit 2015-06-26

Artikel 11
(Ohne Titel)

Bei Vorlage der jeweiligen Unterlagen erhalten die Arbeitnehmer in den folgenden Fällen einen zusätzlichen bezahlten Urlaub aus familiären Gründen, ausgedrückt in Arbeitstagen:


- Heirat des Arbeitnehmers: - 3 Tage;


- Heirat des Kindes des Arbeitnehmers: - 1 Tag;


- Adoption eines Kindes: - 1 Tag;


- Tod von Eltern, Schwiegereltern, Ehemann (Ehefrau), Kind: - 3 Tage;


- Tod von Bruder/ Schwester, Großvater, Großmutter: - 1 Tag;


- Eltern mit Kindern in den Klassen I und II:  - 1 Tag zu Beginn des Schuljahres und 1 Tag am Ende des Schuljahres;


- Eingliederung eines Familienmitglieds in die Reihen der Nationalen Armee: - 1 Tag.


Der besagte Urlaub wird ausschließlich während des Ereignisses gewährt und kann nicht auf einen anderen Zeitraum übertragen werden.