ArbGB

Arbeitsgesetzbuch MD

Arbeitsgesetzbuch der Republik Moldau


In force since 2003-10-01, valid until before 2006-06-02

Art.

12

???

???

In force since 2006-06-02

Art.

12

Die Ungültigkeit von Klauseln in einzelnen Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen oder Rechtsakten der öffentlichen Verwaltung, die die Situation der Arbeitnehmer verschlechtern

Die Klauseln in einzelnen Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen oder Rechtsakten von Behörden der öffentlichen Verwaltung gemäß Art. 4, Punkt d) und e), die die Situation der Arbeitnehmer im Vergleich zum Arbeitsrecht verschlechtern, ungültig sind und keine rechtlichen Auswirkungen haben.