ArbGB

Arbeitsgesetzbuch MD

Arbeitsgesetzbuch der Republik Moldau


Inkraft seit 2003-10-01, gültig bis vor 2016-04-22

Artikel 34
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Inkraft seit 2016-04-22

Artikel 34
Änderung und Ergänzung des Tarifvertrags

(1) Die Änderung und Vervollständigung des Tarifvertrags erfolgt in der in diesem Kodex für den Vertragsschluss festgelegten Weise.


(2) Jede Änderung oder Ergänzung des Tarifvertrags wird den Arbeitnehmern voraussichtlich innerhalb eines Zeitraums von 5 Werktagen ab dem Datum des Betriebs durch den Arbeitgeber durch eine öffentliche Bekanntmachung auf einem schwarzen Brett mit allgemeinem Zugang zu den Räumlichkeiten (einschließlich in jeder der Tochtergesellschaften oder Repräsentanzen der Einheit) sowie gegebenenfalls auf der Webseite zur Kenntnis gebracht.