ArbGB

Arbeitsgesetzbuch MD

Arbeitsgesetzbuch der Republik Moldau


Inkraft seit 2016-04-22, gültig bis vor 2022-08-26

Artikel 34
Änderung und Ergänzung des Tarifvertrags

(1) Die Änderung und Vervollständigung des Tarifvertrags erfolgt in der in diesem Kodex für den Vertragsschluss festgelegten Weise.


(2) Jede Änderung oder Ergänzung des Tarifvertrags wird den Arbeitnehmern voraussichtlich innerhalb eines Zeitraums von 5 Werktagen ab dem Datum des Betriebs durch den Arbeitgeber durch eine öffentliche Bekanntmachung auf einem schwarzen Brett mit allgemeinem Zugang zu den Räumlichkeiten (einschließlich in jeder der Tochtergesellschaften oder Repräsentanzen der Einheit) sowie gegebenenfalls auf der Webseite zur Kenntnis gebracht.

Inkraft seit 2022-08-26

Artikel 34
Änderung und Ergänzung des Tarifvertrags

(1) Die Änderung und Vervollständigung des Tarifvertrags erfolgt in der in diesem Kodex für den Vertragsschluss festgelegten Weise.


(2) Jede Änderung oder Ergänzung des Tarifvertrages wird den Arbeitnehmern des Betriebes vom Arbeitgeber innerhalb von 5 Arbeitstagen nach dem Datum der Änderung oder Ergänzung durch eine Mitteilung bekannt gegeben:


a) eine Mitteilung per E-Mail oder über ein anderes Kommunikationsmittel, auf das jeder Arbeitnehmer Zugriff hat, und/oder


b) gegebenenfalls öffentliche Bekanntmachung auf der Website des Betriebs; und/oder


c) durch einen öffentlichen Aushang an einer öffentlich zugänglichen Tafel in den Geschäftsräumen des Unternehmens, einschließlich aller Zweigstellen oder Vertretungen des Unternehmens.