ArbGB

Arbeitsgesetzbuch MD

Arbeitsgesetzbuch der Republik Moldau


Inkraft seit 2006-06-02, gültig bis vor 2017-10-20

Artikel 169
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Inkraft seit 2017-10-20

Artikel 169
Einführung, Ersetzung und Überarbeitung der Arbeitsnormen

(1) Falls die Arbeitsvorschriften nicht mehr den Bedingungen entsprechen, für die sie genehmigt wurden, oder gewährleisten sie nicht die Vollbeschäftigung der normalen Arbeitszeit, so können sie geändert oder ersetzt werden sein.


(2) Das Verfahren zur Überarbeitung oder Ersetzung der Arbeitsnormen sowie die konkreten Situationen, in denen sie angewendet werden können, werden durch die Tarifverträge, andere normative Akte auf Einheitenebene und/oder durch Übereinkommen festgelegt.


(3) Über die Einführung neuer Arbeitsregeln müssen Arbeitnehmer mindestens 2 Monate im Voraus schriftlich und unterschriftsreif unterrichtet werden.