ArbGB

Arbeitsgesetzbuch MD

Arbeitsgesetzbuch der Republik Moldau


Inkraft seit 2017-10-20, gültig bis vor 2022-01-10

Artikel 169
Einführung, Ersetzung und Überarbeitung der Arbeitsnormen

(1) Falls die Arbeitsvorschriften nicht mehr den Bedingungen entsprechen, für die sie genehmigt wurden, oder gewährleisten sie nicht die Vollbeschäftigung der normalen Arbeitszeit, so können sie geändert oder ersetzt werden sein.


(2) Das Verfahren zur Überarbeitung oder Ersetzung der Arbeitsnormen sowie die konkreten Situationen, in denen sie angewendet werden können, werden durch die Tarifverträge, andere normative Akte auf Einheitenebene und/oder durch Übereinkommen festgelegt.


(3) Über die Einführung neuer Arbeitsregeln müssen Arbeitnehmer mindestens 2 Monate im Voraus schriftlich und unterschriftsreif unterrichtet werden.

Inkraft seit 2022-01-10

Artikel 169
Einführung, Ersetzung und Überarbeitung von Arbeitsnormen

(1) Entspricht die Arbeitsordnung nicht mehr den Bedingungen, für die sie genehmigt wurde, oder gewährleistet sie nicht die volle Auslastung der Normalarbeitszeit, so kann sie geändert oder ersetzt werden.


(2) Das Verfahren für die Änderung oder Ersetzung von Arbeitsvorschriften sowie die besonderen Situationen, in denen es angewendet werden kann, werden in Tarifverträgen, anderen Rechtsvorschriften auf Einheitsebene und/oder Kollektivvereinbarungen festgelegt.


(3) Die Einführung neuer Arbeitsvorschriften muss den Arbeitnehmern mindestens zwei Monate im Voraus schriftlich mit ihrer Unterschrift oder auf eine andere Weise mitgeteilt werden, die eine Empfangsbestätigung/Benachrichtigung ermöglicht.