ArbGB

Arbeitsgesetzbuch MD

Arbeitsgesetzbuch der Republik Moldau


<p>в силе с</p> 2015-12-18, <p>действителен до</p> 2019-01-01

Art.

204

???

???

<p>в силе с</p> 2019-01-01

Art.

204

Wie man die Reize anwendet

(1) Die Anreize werden vom Arbeitgeber nach Rücksprache mit den Arbeitnehmervertretern angewandt.


(2) Die Anreize werden in einer Anordnung (Bestimmung, Entscheidung, Beschluss) festgehalten und der Arbeitsgruppe zur Kenntnis gebracht.