ArbGB

Arbeitsgesetzbuch MD

Arbeitsgesetzbuch der Republik Moldau


Inkraft seit 2003-10-01, gültig bis vor 2004-08-13

Artikel 298
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Inkraft seit 2004-08-13

Artikel 298
Arbeitszeit für Lehrer

(1) Für Lehrkräfte von Bildungseinrichtungen und Organisationen im Wissenschafts- und Innovationsbereich wird eine verkürzte Arbeitszeit festgelegt, die 35 Stunden pro Woche nicht überschreiten darf (Art. 96, Abs. 3).


(2) Die konkrete Dauer der Arbeitszeit für die Lehrkräfte der Bildungseinrichtungen und der Organisationen aus dem Wissenschafts- und Innovationsbereich wird von der Regierung je nach Funktion und/oder Fachgebiet unter Berücksichtigung der Besonderheiten von die geleistete Arbeit festgelegt.