CODE Nr. 985
STRAFGESETZBUCH DER REPUBLIK MOLDAU
CODE Nr. 985 vom 18-04-2002 STRAFGESETZBUCH DER REPUBLIK MOLDAU
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(1) Eine Person bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, die zum ersten Mal eine geringfügige oder weniger schwere Straftat begangen hat, kann nach den Bestimmungen des Strafverfahrens von der strafrechtlichen Verantwortung befreit werden, wenn feststeht, dass die Straftat ohne strafrechtliche Verantwortung behoben werden kann.
(2) Personen, die nach Abs.1 aus der strafrechtlichen Verantwortung entlassen werden, unterliegen den erzieherischen Zwangsmaßnahmen nach Artikel 104.
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