ArbGB

Arbeitsgesetzbuch MD

Arbeitsgesetzbuch der Republik Moldau


În vigoare din data de 2003-10-01

Articol 106
Arbeitszeitaufzeichnung

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, in der festgelegten Weise die von jedem Arbeitnehmer tatsächlich geleistete Arbeitszeit einschließlich zusätzlicher Arbeit, an Ruhetagen und an arbeitsfreien Feiertagen geleisteter Arbeit zu protokollieren.