VERFASSUNG

VERFASSUNG MOLDOVAS

VERFASSUNG DER REPUBLIK MOLDOVA


În vigoare din data de 1994-08-19

Articol 21
Die Unschuldsvermutung

Jede Person, die einer straftat beschuldigt wird, wird im Rahmen eines öffentlichen Gerichtsverfahrens, in dem Sie alle für Ihre Verteidigung erforderlichen Garantien erhalten hat, als unschuldig angesehen, bis ihre Schuld rechtlich bewiesen ist.