VERFASSUNG
VERFASSUNG MOLDOVAS
VERFASSUNG DER REPUBLIK MOLDOVA
(1) Die Hingabe an das Land ist heilig.
(2) Mit öffentlichen Aufgaben betraute Bürger sowie militärisches Personal sind für die treue Erfüllung Ihrer Verpflichtungen verantwortlich und leisten in gesetzlich vorgesehenen Fällen den von Ihr geforderten Eid.