VERFASSUNG
VERFASSUNG MOLDOVAS
VERFASSUNG DER REPUBLIK MOLDOVA
(1) Die Verteidigung des Vaterlandes ist ein Recht und eine heilige Pflicht jedes Bürgers.
(2) Der Militärdienst muss innerhalb der Streitkräfte, die für die Nationale Verteidigung, den Grenzschutz und die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung bestimmt sind, in Übereinstimmung mit dem Gesetz erbracht werden.