VERFASSUNG

VERFASSUNG MOLDOVAS

VERFASSUNG DER REPUBLIK MOLDOVA


In force since 1994-08-19, valid until before 2000-07-28

Art.

82

Die Ernennung der Regierung

(1) Nach dem Anhörung der parlamentarischen Mehrheit ernennt der Präsident der Republik Moldau einen Kandidaten für das Amt des Premierministers und ernennt die Regierung auf der Grundlage des vom Parlament erteilten Vertrauensvotums.


(2) Im Falle einer Regierungsumbildung oder einer Vakanz widerruft und ernennt der Präsident auf Vorschlag des Premierministers einige Regierungsmitglieder.

In force since 2000-07-28

Art.

82

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