VERFASSUNG

VERFASSUNG MOLDOVAS

VERFASSUNG DER REPUBLIK MOLDOVA


In force since 1994-08-19

Art.

99

Inkompatibilitäten

(1) Die Position des Regierungsmitglieds ist mit der Ausübung einer anderen vergüteten Funktion unvereinbar.


(2) Andere Unvereinbarkeiten werden durch organisches Gesetz festgestellt.