VERFASSUNG

VERFASSUNG MOLDOVAS

VERFASSUNG DER REPUBLIK MOLDOVA


In force since 1994-08-19, valid until before 2000-07-28

Art.

100

Die Beendigung der Regierungsmitgliedschaft

Das Amt des Regierungsmitglieds erlischt bei Rücktritt, Unvereinbarkeit oder Tod.

In force since 2000-07-28

Art.

100

Beendigung der Regierungsmitgliedschaft

Das Amt des Regierungsmitglieds erlischt im Falle von Rücktritt, Widerruf, Unvereinbarkeit oder Tod.